Mittwoch, 14. März 2018
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Allgemeine Informationen
Diese Auskunft ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Stand: 08.01.2018
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Quelle: HELP.gv.at