Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung
Allgemeine Informationen
Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.
Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.
Voraussetzungen
- Absolvierung aller notwendigen Schulungen in der Fahrschule
- Übungsfahrten von mindestens 1.000 km mit einer Begleitperson
- Erreichen des jeweiligen Mindestalters
- Gültiges ärztliches Gutachten
Zuständige Stelle
- Für die Antragstellung: eine Fahrschule Ihrer Wahl
- Für das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung: die Führerscheinbehörde, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat
- In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland
- In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.
Verfahrensablauf
Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch oder Türkisch sowie in Gebärdensprache möglich).
Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.
Ausführliche Informationen zum Thema "Übungsfahrten – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrtenprotokolle
- Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung)
Kosten
- Theorieprüfung: 11 Euro
- Praktische Prüfung: 60 Euro
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV)
Hinweis
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Quelle: HELP.gv.at