Hunde

Oberösterreichisches Hundehaltegesetz ab 2024

https://hundehaltung-ooe.at/


Meldepflicht der Hundehaltung

In Oberösterreich gilt laut Oö. Hundehaltegesetz 2024 (gültig ab 01.12.2024) eine Meldepflicht für alle Hundehalter. Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen 5 Werktagen mittels dem Hundeanmeldeformular zu melden. 
Formular: Hundeanmeldung (Formulare liegen auch im Gemeindeamt auf) 

Der Hundeanmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

1. Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis;

2. Der Versicherungsnachweis mit einer Mindestdecksummer von € 725.000;

3. Die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (zB Animaldata oder Tasso)

4. Tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht 

5. Alltagstauglichkeitsprüfung (für Hunde gemäß § 5 und § 6)

 

Hundeabmeldung

Der jeweilige Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und allenfalls unter Bekanntgabe des neuen Hundehalters innerhalb einer Woche der Gemeinde zu melden. 
Formular: Hundeabmeldung (Formulare liegen auch im Gemeindeamt auf)  

 

Hundetoiletten

Die Gemeinde St. Pantaleon hat im gesamten Gemeindegebiet zahlreiche Hundetoiletten aufgestellt. Wir fordern alle Hundebesitzer auf, diese auch zu verwenden. 

 

Leinenpflicht

Im gesamten Gemeindegebiet müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Jedoch müssen Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen wie z.B. Gaststätten und in Badeanlagen während der Badesaison an der Leine und mit Maulkorb geführt werden! Weiters hat der Gemeinderat durch Verordnung angeordnet, dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten außerhalb des Ortsgebiets an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Die gesamte Verordnung ist unter Verordnungen ersichtlich.