In Oberösterreich besteht für Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt Kindergartenpflicht.
Der regelmäßige Besuch des Kindergartens unterstützt die Kinder in ihrer sprachlichen, sozialen und persönlichen Entwicklung und bereitet sie bestmöglich auf den Schuleintritt vor.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für einen regelmäßigen Besuch ihres Kindes zu sorgen. Ein Kindergartenpflichtiges Kind muss an 5 Tagen in der Woche mindestens 20 Stunden am Vormittag im Kindergarten anwesend sein. Alle Schulferien und schulautonome Tage sind ausgenommen, zusätzlich darf ein Kindergartenpflichtiges Kind insgesamt 5 Wochen zusätzlichen Urlaub konsumieren, wenn dieser von den Eltern angekündigt wird.
