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Allgemeines zum digitalen Nachlass

Beim digitalen Nachlass handelt es sich insbesondere um die Benutzerkonten und persönlichen Daten, die nach dem Tod eines Menschen im Internet weiter bestehen. Dazu zählen z.B.:

  • Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn etc.)
  • E-Mail-Konten
  • Konten bei Online-Diensten (PayPal, Spotify, Netflix etc.)
  • Blogs, Websites, Domainnamen
  • Online-Banking
  • Mediendienste (Spotify, Netflix, Online-Abos von Zeitungen etc.)
  • Fotodienste (Instagram, Flickr )
  • Videodienste (YouTube, Vine etc.)
  • Versandhandel (Amazon, eBay etc.)
  • Profile auf Partnervermittlungsbörsen
  • E-Government (FinanzOnline, ID Austria, Handy-Signatur/Bürgerkarte etc.)

Auch Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (wie z.B. Fotos, Videos, Filme, Musik-Dateien, elektronische Dokumente etc.), gehören zum digitalen Nachlass.

Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.

Nähere Informationen zu den Themen "Vorsorge für den digitalen Nachlass" und "Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)

Rechtsgrundlagen

§§ 546 bis 548 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion