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Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline
Seit Jänner 2026 besteht die Möglichkeit, Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person erledigen zu lassen. Diese sogenannte unentgeltliche Vertretung richtet sich an Personen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen.
Die bevollmächtigte Vertrauensperson kann im Namen der vertretenen Person sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, einschließlich Anträgen zur Geldgebarung (z. B. Rückzahlungen oder Änderungen der Kontoverbindung). Voraussetzung dafür ist ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis. Die Vertretung ist jederzeit widerrufbar und darf nicht entgeltlich ausgeübt werden.
Wer kann die Vertretung nutzen?
- Die vertretene Person muss volljährig und voll handlungsfähig sein und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Pension) beziehen.
- Die Vertrauensperson muss ebenfalls volljährig und voll handlungsfähig sein und sich mit ID Austria oder EU-Login in FinanzOnline anmelden.
- Eine Person kann höchstens vier Personen vertreten.
Einrichtung der Vertretung:
Die Vertretung wird mittels amtlichem Formular eingerichtet, welches unterschrieben und von der Vertrauensperson direkt in FinanzOnline hochgeladen wird. Nach Prüfung durch das Finanzamt wird die Vertretung freigeschaltet.
Das Formular finden sie über den Link:
https://tinyurl.com/VertretungFinanzOnline;
Die Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden und endet automatisch mit dem Tod einer der beteiligten Personen.