Die Berechnung des Nachmittagsbeitrages richtet sich nach dem Familieneinkommen (Bruttoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen – siehe Oö. Elternbeitragsverordnung § 2 Abs. 3). Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei etwa € 4.250,00.
Als Richtwert für die Berechnung können Sie den beigefügten Elternbeitragsrechner nutzen. Die Mindest- bzw. Höchstbeiträge entnehmen Sie bitte der unten angeführten Liste.
Elternbeitragsrechner_2025_2026.xlsx herunterladen (0.06 MB)
Der Nachmittagsbedarf kann monatlich bis zum 17.des Vormonats an- bzw. abgemeldet werden. Eine Anmeldung ist für 5, 3 und 2 Nachmittage pro Woche möglich. Die Tarifbestimmungen entnehmen Sie der unten angeführten Tabelle.
