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Gebühren & Verordnungen

Gebühren Finanzjahr 2024

Gebühren, Steuern und Abgaben Finanzjahr 2024
Im Sinne des § 94 Abs. 3 der OÖ Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Pantaleon in der am 13.12.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Hebesätze und Gebühren für das Finanzjahr 2024 beschlossen hat: Die Hebesätze, gültig ab 01.01.2024,
wurden wie folgt festgesetzt (ink. MwSt):

Grundsteuer für land- und forstw. Betriebe 500,00 v. H. d. Steuermessbetrages
Grundsteuer für Grundstücke (B) 500,00 v. H. d. Steuermessbetrages

Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) 15,00 v. H. d. Preises o. Entgelt

Gebühren Wasser
Wasserbenützungsgebühr pro 1000 l € 1,85
Wassergrundgebühr (Pauschale pro Haushalt/Betrieb) € 10,00

Bereitstellungsgebühr Wasser 

je qm²   € 0,15

Wasserzählergebühr pro Vierteljahr
Gebühr bis 5 m²  € 4,00
Gebühr bis 7 m²  € 4,55
Gebühr bis 20 m²  € 8,40
Gebühr bis 5 m² - GARTEN  € 5,70

Gebühren Kanal
Kanalbenützungsgebühr pro 1000 l  € 5,50
Kanalgrundgebühr (Pauschale pro Haushalt/Betrieb) € 10,00
Dachflächenkanalgrundgebühr (Pauschale pro Grundstück) € 10,00 
Bereitstellungsgebühr Kanal

je qm²        € 0,48


Mindestanschlussgebühren
Wasseranschlussgebühr € 2.752,20
Kanalanschlussgebühr € 4.591,40

Abfallgebühren
je abgeführtem Abfallsack mit 60 l Inhalt € 7,50
je abgeführter Abfalltonne mit 90 l Inhalt € 5,84
je abgeführter Abfalltonne mit 120 l Inhalt € 7,80
je abgeführtem Abfallcontainer mit 1100 l Inhalt € 57,50

pro Biotonne 120 l je Entleerung € 1,39
pro Biotonne 240 l je Entleerung € 2,78

pro Maisstärkesack inkl. Einlegen in die Biotonne € 2,80
Abfallgrundgebühr je Haushalt oder Betrieb pro Jahr € 108,12

Kauf Biotonne 120 l             € 30,50

Papiertonne                                 kostenlose Entleerung
Gelber Container/Gelber-Sack    kostenlose Entleerung/Abholung

Leichenhallengebühren 
Aufbahrung einer Leiche bis zum Begräbnis € 100,00
Sargkühlanlage pro angefangene 24 Stunden € 10,00

Grabplatzgebühren
Die Nutzungsgebühren betragen für je zehn Jahre
ein einfaches Grab € 250,00
ein Doppelgrab € 400,00
einen Urnenplatz € 250,00
ein Urnengrab € 250,00
Naturbestattung (einmalig) € 450,00
Erlaubnis zu Anbringung eines Schild für 30 Jahre € 70,00 

Hundeabgabe
Hundabgabe pro Hund € 50,00
Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind € 20,00
Hundemarke € 4,00

Schulausspeisung
Schulkind (VS und MS) € 3,40
Kindergartenkind € 3,00
Hort Kind € 3,40
Lehrer, Erwachsene, Diakonie € 6,50

Kindergarten Busbegleitung
€ 25,00 pro Kind und Monat

Freizeitwohnungspauschale (gem. § 55 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018)
Wohnungen bis 50 m² sowie Dauercamper € 86,40
Wohnungen ab 50 m² € 129,60

Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale 
Wohnungen bis 50 m² sowie Dauercamper – 150 % der Freizeitwohnungspauschale
Wohnungen ab 50 m² – 200 % der Freizeitwohnungspauschale

Ortstaxe Pauschale/Nächtigung (gem. §§48 Abs. 3 Oö. Tourismusgesetz 2018) € 2,40

Gemeindezeitungstarife 
Inserat in Farbe: 1/2 Seite € 80,00, 1/4 Seite € 40,00, 1/8 Seite € 20,00
Beilage: € 200,00 (Porto und händisches Einlegen bei 1.500 Stück)

Garagenmieten € 25,00
Hausnummerntafel € 60,00

Verordnungen