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Hundehaltung in St. Pantaleon

Hundehaltung

Meldepflicht der Hundehaltung

In Oberösterreich gilt laut Oö. Hundehaltegesetz 2002 eine Meldepflicht für alle Hundehalter. Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen mittels dem Hundeanmeldungsformular zu melden. Dieses Formular liegt beim Gemeindeamt auf oder ist auf der Homepage abrufbereit.

Der Hundeanmeldung sind folgende Unterlagen anzuschließen:

1. Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis;
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung gemäß besteht;
3. die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (zum Beispiel www.animaldata.com)

 

Hundeabmeldung

Der jeweilige Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und allenfalls unter Bekanntgabe des neuen Hundehalters innerhalb einer Woche der Gemeinde zu melden. Das Formular für die Hundeabmeldung finden Sie auf der Gemeinde-Homepage oder direkt beim Gemeindeamt.

 

Hundetoiletten

Die Gemeinde St. Pantaleon hat im gesamten Gemeindegebiet zahlreiche Hundetoiletten aufgestellt. Wir ersuchen alle Hundebesitzer eindringlich auf, diese auch zu verwenden. Leider ist es keine Seltenheit, dass Spielplätze, Straßen, Grünanlagen, Wälder udg. als Hundeklo missbraucht werden.  Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot bei, indem Sie die Exkremente des Hundes, welches dieser hinterlassen hat, unverzüglich mittels den Hundekotsackerl beseitigen und fachgerecht entsorgen. Wir hoffen auf Verständnis und bitten um ein aktives Mitwirken für ein sauberes Gemeindebild.

 

Leinenpflicht

Im gesamten Gemeindegebiet müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Jedoch müssen Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen wie z.B. Gaststätten und Badeanlagen während Badesaison an der Leine und mit Maulkorb geführt werden! Weiters hat der Gemeinderat durch Verordnung vom 07.06.2017 angeordnet, dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten außerhalb des Ortsgebiets an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Die gesamte Verordnung ist auf der Gemeinde-Homepage ersichtlich. Wir ersuchen eindringlich, die oben angeführten Punkte zu beherzigen!

 

Hundekot auf Wiesen

Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen ist nicht nur ärgerlich, sondern bringt auch tatsächliche Gefahren für Mensch und Tier ein. Über Hundekot können sich die Rinder mit dem Darmparasit Neospra caninum infizieren und nach Infektion mit dem Erreger kann es zu Totgeburten kommen.  Einige Hundebesitzer finden es völlig normal, dass ihre Hunde beim Spaziergang freilaufen und ihr Geschäft in den Wiesen- und Weidenflächen verrichten. Jedoch sind die Wiesen, Felder und Weiden zur Nahrungsmittelproduktion und als Tiernahrung da und sollen daher nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Grundbesitzer von verunreinigten Grundstücken können Hundehalter, die sich nicht darum kümmern, dass der Hundekot entfernt wird, nicht nur wegen allfälliger Schäden, die dadurch am Viehstand entstehen können, sondern auch hinsichtlich Verschmutzung selbst zur Verantwortung ziehen. Bitte entsorgen Sie die Hundekothaufen immer in die dafür vorgesehenen Hundetoiletten. Die Hundekotsackerl sind bei den Hundetoiletten erhältlich.