Aktuelles aus der Gemeinde
COVID19-Pandemie Erkrankte
Hier die aktuellen Corona-Fallzahlen der Gemeinde St. Pantaleon.
Datum: 04.03.2021
Erkrankte: 13 Covid-Erkrankte
Covid-19-Pandemie - Testmöglichkeiten
Testmöglichkeit in Ostermiething
Ab Montag, 15. Februar 2021 besteht die Möglichkeit der Durchführung eines kostenlosen Corona-Schnelltests in der Apotheke Ostermiething. Eine Testung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung unter der Telefonnummer 06278/700 77 60!
(Anmeldung erst ab Montag, 15.02.2021 um 08:00 Uhr möglich!)
Gewerbegebiet 1a
5121 Ostermiething
Hier finden Sie weitere Informationen zur Testmöglichkeit in der Apotheke Ostermiething!
Corona Dauertestung
Es werden dauerhafte Antigentestungen (zumindest für die nächsten 3 Monate) in der Bezirkssporthalle Braunau als auch in Mattighofen angeboten. Stand: 17. Jänner 2021
Gerne kann man die Einwilligungserklärung schon im vorhinein ausfüllen und zur Testung mitbringen:
Formular
Für eine einfachere und raschere Abwicklung bei der Testung ist eine Anmeldung sinnvoll. Anmelden können Sie sich unter: https://oesterreich-testet.at/
In Oberndorf bei Salzburg in der Stadthalle werden ebenfalls Antigentestungen angeboten. Eine Anmeldung unter www.salzburg-testet.at oder unter der Tel: 1450 ist erwünscht.
Bringen Sie einen Ausweis und Ihre E-Card mit zur Testung.
Aushilfe für Hort Riedersbach
Wir suchen zur fallweisen Beschäftigung ab sofort Aushilfen für den Hort Riedersbach
Wenn Sie gerne mit Kindern arbeiten, kreativ und pädagogisch interessiert sind und als Vertretung fallweise in unserem Hort mitarbeiten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hortleiterin Carola Trifich (Tel: 0699 / 16 886 146): Familienzentren der OÖ KinderfreundeHort RiedersbachFrau Carola Trifich (Leiterin)Kirchengasse 105120 St. Pantaleon
Das Mindestentgelt beträgt € 13,18 brutto pro Stunde inkl. Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
Bewerbungsende: 30.06.2021
Zeckenschutzimpfung
Die Bezirkshauptmannschaft Braunau bietet wieder die Schutzimpfung gegen Frühsommer-Meningoencephalitis an. Alle GemeindebürgerInnen können das Impfangebot der Bezirkshauptmannschaft Braunau ab Dienstag, 02.02.2021 bis Dienstag, 27.04.2021 in Anspruch nehmen. Die Impfung findet in der Bezirkshauptmannschaft Braunau, Erdgeschoss, Zimmer 10 statt. Bitte nehmen Sie Ihren Impfpass mit! Termin nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 07722/803-60452 oder 60453).
Impfzeiten
Dienstag: 08.00 - 11.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr
Kosten
Kinder bis 15 Jahre € 13,70
Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahre € 15,70
Jugendliche und Erwachsene ab 16 Jahre € 18,50
Volksbegehren - Unterstützungserklärungen
Hier finden Sie die vom BMI registrierten Volksbegehren, für die Sie Unterstützungserklärungen abgeben können. http://www.bmi.gv.at/411/
Heizkostenzuschuss
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2020/2021 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 152,- an sozial bedürftige Personen beschlossen. Bezieher einer bedarfsorientierten Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Die Antragstellung ist von 11. Jänner bis 23. April 2021 beim Gemeindeamt unter der Vorlage der Einkommensnachweise des Jahres 2020 (Pension, Lohnzettel,...) möglich.
Voraussetzungen für diesen Zuschuss sind: Die antragstellende Person muss einen Haushalt mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich führen, für die Heizkosten selbst aufkommen, das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen darf die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze (Alleinstehende € 950,- Ehepaar/Lebensgemeinschaft € 1.500,-, für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 240,-, für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520,-, für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350,-, Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49) nicht übersteigen.
Ordination Dr. Eva Maria Permanschlager
Ordination Dr. Helmut Binder
Jugendunterstützungen
Es ist eine Zuzahlung für das OÖVV Schüler- und Lehrlings Ticket (gilt im Bundesland Ober-österreich) und die SUPER s‘COOL-CARD (gilt im Bundesland Salzburg) geplant. Bitte gebt uns bekannt, wer daran Interesse hat. Beschreibungen zu diesen Aktionen findet ihr unter www.ooevv.at und unter https://salzburg-verkehr.at.
Elternbeitrag Nachmittagsbetreuung im Kindergarten
Wie Sie sicherlich in den letzten Wochen in den Medien mitverfolgt haben, hat die Oö. Landesregierung einen Beschluss veröffentlicht, der die Einführung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung am Nachmittag beinhaltet.
Der Nachmittagstarif muss ab 13.00 Uhr ab, dem 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt - außerhalb der weiterhin beitragsfreien Zeit bis 13.00 Uhr eingehoben werden. Das Prinzip der sozialen Staffelung der Elternbeitragsverordnung wird beibehalten.
Monatlicher Nachmittagstarif vom vollendeten 30. Lebensmonat bis Schuleintritt:
Wöchentliche Besuchstage | Mindestbeitrag ab 13.00 Uhr | Elternbeitrag ab 13.00 Uhr | Höchstbeitrag ab 13.00 Uhr |
5 Tage | 42 Euro | 3 % der Berechnungsgrundlage gem. § 2 Abs. 8 EBVO | 110 Euro |
3 Tage | 29 Euro | 70 % vom 5 Tages Tarif | 77 Euro |
2 Tage | 21 Euro | 50 % vom 5 Tages Tarif | 55 Euro |
Der Geschwisterabschlag für das 2. Kind kann bis maximal 50% und für jedes weitere Kind bis maximal 100% festgesetzt werden.
Elternbeitragsrechner Nachmittagsbetreuung (Kostenberechnung für Nachmittagsbetreuung)
Hinweise zum Winterdienst
Seitens der Gemeinde St. Pantaleon wird auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung, insbesondere gemäß § 93 StVO 1960 hingewiesen.
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben dafür zu sorgen, dass die, entlang der Liegenschaften in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ausgenommen sind unverbaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.
Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen kommt es vor, dass die Straßenverwaltung Flächen räumt und streut. Hinsichtlich dieser Flächen sind die Anrainer im Sinne der vorstehend genannten Bestimmungen selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung der Gemeinde St. Pantaleon handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten verbleibt in jedem Fall beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundeigentümer.
Der Winterdienst wird selbstverständlich, so wie bisher, von der Gemeinde St. Pantaleon beauftragt und durch den Maschinenring durchgeführt.
Hundehaltung in St. Pantaleon
Hundetoiletten Die Gemeinde St. Pantaleon hat im Gemeindegebiet einige Hundetoiletten aufgestellt. Wir ersuchen alle Hundebesitzer nochmals eindringlich, diese auch zu verwenden. Leider werden manchmal sogar Spielplätze als Hundeklo missbraucht – wir ersuchen nochmals an dieser Stelle, derartige Praktiken abzustellen. Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Hundehaltegesetz
Nachfolgend möchten wir auf einige Bestimmungen des OÖ. Hundehaltegesetzes hinweisen.
Meldepflicht:
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin (dem Magistrat) der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Der Meldung gemäß Abs. 1 sind anzuschließen:
1. Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (§ 4 Abs. 1 oder 2)
2. Der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung gemäß § 3 Abs. 1b besteht
Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden!
Wir ersuchen Sie, die oben angeführten Punkte zu beherzigen!
Kompostieranlagen
Strauchschnitt, Biomüll, Obst- und Gemüseabfälle, Schnittblumen...
können bei folgenden Kompostieranlagen abgegeben werden.
Öffnungszeiten Firma Neuhauser in Hollersbach
MO - SA: 09.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten RHV Pladenbach in St. Georgen
Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 11.30 Uhr